Bauverwaltung - Was ist zu tun?
Baugesuch / Baubewilligung
Herr Roberto Lüthi der Regionalen Technischen Betriebe (RTB) berät Sie gerne (Telefon 062 887 80 71) zum Baubewilligungsverfahren oder zu baurechtlichen Fragen.
Die Erstellung, die Änderung, die Umnutzung und der Abbruch von Bauten sind bewilligungspflichtig, dies gilt auch für Kleinbauten.
Vor Beginn der Bauarbeiten oder der Umnutzung ist dem Gemeinderat daher ein Baugesuch einzureichen. Entsprechende Baugesuchformulare sowie die Bau- und Nutzungsordnung können bei der Abteilung Bauwesen oder im Online-Schalter bezogen werden.
Folgende Unterlagen sind unterzeichnet an die Gemeindekanzlei, Schulweg 3, 5506 Mägenwil, einzureichen (in der Regel 5-fach):
- Baugesuchsformular Gemeinde (unbedingt A3-Format, Broschürendruck)
- Baugesuchsformular Kanton (falls erforderlich)
- Baugesuchsformular Kanton (zum Online ausfüllen)
- Situationsplan 1:500 (Katasterplan)
- Planunterlagen mind. 1:100 (Grundriss, Fassaden, Schnitte)
Je nach Bauvorhaben sind weitere Unterlagen wie Kanalisationspläne, Energienachweis, Gesuch um Leistung einer Ersatzabgabe für Luftschutz etc. erforderlich. Nähere Angaben können den Baugesuchsformularen entnommen werden.
Je nach Lage und Art des Bauvorhabens sind die Baugesuchsunterlagen durch die Bauverwaltung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen zur Genehmigung einzureichen.
Aufgrund von § 63 BauG gilt dies unter anderem für Bauten,
- welche die Verkehrsverhältnisse auf der Kantonsstrasse K268 (Hauptstrasse) beeinflussen können
- welche an die SBB-Linie grenzen
- die den gesetzlichen Abstand gegenüber Gewässern, Wäldern oder der Kantonsstrasse nicht einhalten
- welche ausserhalb der Bauzonen liegen
- Vorhaben, welche der Umweltverträglichkeitsprüfung oder der NISV-Prüfung (Mobilfunk) unterliegen
Eingereichte Baugesuche werden durch die externe Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Fehlende Unterlagen können zusätzlich eingefordert werden.
Das Baugesuch wird grundsätzlich im ordentlichen Verfahren abgewickelt. Bei Kleinbauten ist bei schritlicher Zustimmung der direkten Anstösser auch das vereinfachte Verfahren möglich. Nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens erteilt der Gemeinderat, auf Antrag der Bauverwaltung, die Baubewilligung, welche 2 Jahre Gültigkeit hat.
Baugesuchsgebühren
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die anfallenden Gebühren:
Zusätzlich anfallende Kosten:
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CHF 100.00 |
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Nach Aufwand, für EFH ca. CHF 300.00 |
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Nach Aufwand, für EFH ca. CHF 400.00 |
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Pro Schutzplatz ca. CHF 600.00 - 800.00 |
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Nach Aufwand, für EFH ca. CHF 300.00 |
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Nach Aufwand, für EFH ca. CHF 400.00 |
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Nach Aufwand |
Baukontrolle
Aufgrund der von der Bauherrschaft bei den Regionalen Technischen Betrieben eingereichten Meldekarten wird das Bauobjekt durch die Baukontrolleure (RTB Regionale Technische Betriebe und IBB Erdgas AG) laufend kontrolliert.
Die Meldekarten erhält die Bauherrschaft mit der Baubewilligung oder die Meldung kann online erfolgen.
Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Bauvorschriften eingehalten werden, die vorgerschriebenen Kontrollabnahmen durchgeführt werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen.
Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, verfügt der Gemeinderat allenfalls eine Baueinstellung und in der Regel eine dem Verstoss entsprechende Busse.