Aktuelles aus der Ratsstube / Verwaltung
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Publikationen
Baubewilligungen
Feuerwehr Regio Mellingen - Überprüfung Notalarmierung
Publikationsdatum: 26.01.2023
Die Feuerwehr Regio Mellingen möchte die Notalarmierung testen, um bei einer Energiemangellage mit einem Strom-Blackout die Feuerwehrangehörigen alarmieren zu können.
Da am Mittwoch, 1. Februar 2023 der nationale Sirenentest stattfindet, ist es sinnvoll, dass die Feuerwehr an diesem Datum auch die Notalarmierung im vollen Umfang beüben kann. Die Überprüfung findet von 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr statt. Abfahrt mit den Lautsprecherfahrzeugen ist 13:30 Uhr ab Feuerwehrmagazin Mellingen.
Es wird die vorgegebene Route in den Gemeinden abgefahren und die Lautsprecherdurchsagen nach ICARO an den vordefinierten Standorten gemacht.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.
Bedarfserhebung Tagesstrukturen
Publikationsdatum: 13.01.2023
Seit rund 15 Jahren bietet die Gemeinde Mägenwil für die Schulkinder einen Mittagstisch an, welcher durch den Elternverein betreut wird. Im Herbst 2022 beschloss der Gemeinderat Mägenwil abzuklären, ob in der Bevölkerung ein Bedürfnis nach Tagesstrukturen für Primarschulkinder vorhanden sei. Die durch die zuständige Ressortleiterin begleitete Erhebung liegt nun vor und weist ein reges Interesse in der Bevölkerung an Tagesstrukturen auf. Über die Hälfte der eingegangenen Rückmeldungen, allesamt von Eltern mit Kindern im vorschul- oder primarschulpflichtigen Alter, würden ein entsprechendes Angebot gerne nutzen. Der Gemeinderat wird nun in einem nächsten Schritt abklären, ob, wie und unter welchen Bedingungen die Einführung von Tagesstrukturen möglich wäre.
Inkraftsetzung Baugebühren- und Abfallreglement
Publikationsdatum: 11.01.2023
Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2022 stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem neuen Baugebührenreglement sowie dem Abfallreglement zu. Das Baugebührenreglement ist hauptsächlich darauf ausgelegt, die Aufwendungen für die Prüfung- und Bearbeitung vom Baugesuchen möglichst kostendeckend zu gestalten. Der Fokus beim neuen Abfallreglement lag auf der Neuorganisation der Grüngutentsorgung, welche neu nicht mehr durch Grüngutmulden, sondern Grüngutabfuhr organisiert wird. Die Reglemente wurden anlässlich der Sitzung vom 9. Januar 2023 durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt, das Baugebührenreglement per ebendiesem Datum, das Abfallreglement per 1. März 2023.
Neuerungen 2023
Publikationsdatum: 03.01.2023
Änderungen seitens Gemeinde Mägenwil:
- Neues Abfallreglement - Grüngutabfuhr (ab 1.3.2023)
- Neues Baugebührenreglement (ab 9.1.2023)
- Vermietung Festbankgarnituren - Neue Gebührenordnung (ab 1.1.2023)
Sirenentest 2023
Publikationsdatum: 03.01.2023
Am Mittwoch, 1. Februar 2023, findet, wie jedes Jahr, von 13.30 - 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde - die Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- oder Schutzmassnahmen zu ergreifen. Es handelt sich um den einzigen Probealarm in diesem Jahr. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit unserer stationären Sirene getestet, mit der unsere Einwohnerinnen und Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Geprüft wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Der Sirenenalarm wird auch dieses Jahr wiederum durch zwei verschiedene Stellen ausgelöst,
d. h. der Alarm erfolgt mehrmals.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhaltens bei einem Sirenenalarm. Der Gemeinderat und die Zivilschutzorganisation bitten die Bevölkerung unserer Gemeinde um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten.
Beendigung Arbeitsverhältnisse
Publikationsdatum: 13.12.2022
Leiter Abteilung Steuern
Per Ende Februar 2023 hat Herr Benjamin Rüegger, Leiter der Abteilung Steuern, seine Anstellung bei der Gemeinde Mägenwil gekündigt. Er wird bei einer grösseren Gemeinde eine neue Stelle antreten. Die Stelle ist zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Schulleiter
Herr Fabian Stebler, Schulleiter, hat seine Anstellung bei der Schule Mägenwil auf Ende Schuljahr 2022/2023 nach rund 10 Jahren gekündigt. Er wird in der Nähe seines Wohnorts eine neue Herausforderung annehmen. Die Stelle wird ebenfalls zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Robidogs - auch im Winter dürfen diese benützt werden
Publikationsdatum: 13.12.2022
Auch während der kalten Jahreszeit sind Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern im Freien unterwegs. Dabei verricht en die Hunde ihr Gesch äft und der Hundekot ist mithilfe der Robidog-Hundekotbeuteln in den überall vorhandenen Robidog-Behältern zu entsorgen. Das Wegmachen des Hundekotes ist auch dann vorzunehmen, wenn Schnee liegt. Leider musste letzten Winter vermehrt festgestellt werden, dass einzelne Hundehalterinnen und Hundehalter den Hundekot im Schnee liegen liessen.
Wir bitten daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, den Hundekot zu jeder Zeit aufzunehmen und korrekt in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern zu entsorgen.
Gemeinderat Mägenwil
Winterdienst
Publikationsdatum: 14.11.2022
Nach Möglichkeit wird der Umwelt zuliebe wiederum sparsam gesalzen. In erster Linie werden die Schul- und Hauptverkehrswege bedient und danach in einem bestimmten Turnus das restliche Gemeindegebiet. Ebenfalls werden ebene Strecken nicht schwarz geräumt, sondern prioritär Steigungen und Einmündungsbereiche in andere Strassen.
Damit die Schneeräumung ohne Probleme vollzogen werden kann, sind die Strassen und Gehwege von parkierten Fahrzeugen freizuhalten.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis, dass die Räumung auf dem weitläufigen Gemeindegebiet nicht überall gleichzeitig erfolgen kann. Die personellen und technischen Mittel sind beschränkt.
Fragen beantworten Ihnen die Gemeindewerke Mägenwil-Wohlenschwil gerne unter Telefon 062 896 22 00.
Parkieren im Kreuzungsbereich / Sichtzonen
Publikationsdatum: 14.11.2022
Das Parkieren auf der Strasse im Kreuzungsbereich ist verboten und die Sichtzonen sind entsprechend zu beachten. Zudem ist das Parkieren auf Strassen aus der Sicht des Winterdienstes generell sehr hinderlich. Um Schäden an parkierten Autos durch den Winterdienst zu vermeiden, sollten die Fahrzeuge nicht am Strassenrand, sondern auf privaten Parkplätzen abgestellt werden.
Brennholzbestellungen
Publikationsdatum: 14.11.2022
Bald kommt wieder die Zeit, wo die Cheminées in Betrieb genommen werden. Haben Sie noch genügend Brennholz?
Brennholz trocken (ofenfertig, gesägt, gespalten) sowie Brennholz frisch (Länge 1 Meter) kann auf der Website des Forstbetriebes Birretholz oder direkt beim Förster telefonisch (Telefon 056 225 22 31) oder per E-Mail markus.luethy@ag.ch bestellt werden.
Aufgrund der drohenden Strom- und Gasmangellage ist trockenes Brennholz dieses Jahr sehr begehrt, sodass nicht mehr alle Längen lieferbar sind.
Reduzierte Strassenbeleuchtung in den Quartieren
Publikationsdatum: 28.10.2022
Gemäss Mitteilung der AEW-Energie AG wird in der Nacht vom 28.10.2022 auf dem 29.10.2022 die Halb-Nacht-Abschaltung der Quartier-Strassenbeleuchtung in der Gemeinde Mägenwil flächendeckend vollzogen.
Diese Quartier-Strassenleuchten werden folglich von 00:30 – 05:00 Uhr nicht mehr leuchten. Von dieser Abschaltung ausgeschlossen sind die Hauptstrassen so wie die Durchgangsstrassen, welche mit öffentlichem Verkehr belegt sind.
Ab Montag, 31.10.2022 wird mit der Umparametrierung der LED-Quartierleuchten gestartet. Leider kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Quartier-LED-Leuchten in einer Zwischenphase stärker leuchten als gewohnt oder Fehlfunktionen aufweisen.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Energiesparmassnahmen
Publikationsdatum: 21.10.2022
Der Gemeinderat Mägenwil hat folgende Massnahmen zum Energiesparen beschlossen:
- Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung
- Reduktion der Raumtemperatur auf 18 – 20 Grad in sämtlichen Gebäuden der Einwohnergemeinde
- Geschlossenhalten der Rollläden bei Nacht und an Wochenenden
- Reduktion resp. Abschaltung der Strassenbeleuchtung (wo möglich)
Bei diesem Beschluss hat sich der Gemeinderat am Kanton sowie den Nachbargemeinden orientiert.
Ergänzungsleistungen / Höhere Nebenkosten wegen steigender Energiekosten
Publikationsdatum: 10.10.2022
Die Heiz-/Nebenkosten werden in diesem Winter wegen der steigenden Energiekosten wahrscheinlich bei vielen Mieterinnen und Mietern höher ausfallen. In der EL-Berechnung berücksichtigt werden der Mietzins und die Nebenkosten (Akontozahlungen) gemäss Mietvertrag. Fallen die effektiven Nebenkosten höher aus, wird die Differenz in der Regel mit der jährlichen Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten können in der EL-Berechnung nicht berücksichtigt werden.
EL-Versicherten wird deshalb empfohlen, die monatlichen Akontozahlungen für die Nebenkosten mit der Vermieterschaft prüfen und allenfalls erhöhen zu lassen. Eine allfällige Mietvertragsänderung können der SVA Aargau zur Prüfung der EL-Berechnung eingereicht werden. Die Anpassung der EL-Berechnung erfolgt auf den Zeitpunkt der Mietvertragsänderung, frühestens jedoch ab Eingang der Meldung. Bitte beachten Sie auch, dass die Mietkosten nur bis zu einem Mietzinsmaximum in der EL-Berechnung berücksichtigt werden können.
Erinnerung: AED-Gerät (Defibrillator)
Publikationsdatum: 10.10.2022
In der Gemeinde Mägenwil stehen der Bevölkerung im Notfall mehrere AED-Geräte (automatische externe Defibrillatoren) zur Verfügung. Diese Geräte kommen bei einem Kreislaufstillstand zum Einsatz und können zusammen mit der CPR (Herz-Lungen-Wiederbelebung) Leben retten.
Die AED-Geräte sind wie folgt stationiert:
- Gewerbepark, Hintermättlistrasse 1 (Haupteingang, nach Brandschutztüre rechts, zugänglich Mo-Fr 07.00 – 18.00 Uhr)
- Pflegewohnung Schlossblick, Alte Bruggerstrasse 16 (zugänglich rund um die Uhr)
- Schulanlage Oberfeld, Schulweg 1 (Beim Eingang Links, zugänglich Mo-Fr während Schulbetrieb)
- Doppelturnhalle, Dorfplatz 1 (Sanitätszimmer, zugänglich Mo-Fr während Turnbetrieb)
- Postlogistics AG, Almuesenacherstrasse 6 (Haupteingang Zugang Wareneingang, zugänglich Mo-Fr von 07.00 -18.00 Uhr)
Der Defibrillator ermöglicht es auch einem Laienhelfer, professionelle erste Hilfe bei einem Herznotfall zu leisten.
Hier finden Sie eine schweizweite Übersicht: https://defikarte.ch/
Ablesung der Wasserzähler
Publikationsdatum: 05.09.2022
Auch in diesem Jahr werden die Wasseruhren nicht systematisch vom Brunnenmeister abgelesen. Aus diesem Grund erhalten sämtliche Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer ca. Mitte September 2022 eine Ablesekarte zur Meldung des aktuellen Wasserzählerstandes ihrer Liegenschaft. Für die prompte Rückmeldung danken wir allen im Voraus bestens.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Wasserzählerstand online zu melden. Das Meldeformular wird zum Zeitpunkt des Versands der Ablesekarten auf der Startseite unter Aktuelles aufgeschaltet.
Krankenkassenprämienverbilligung 2023
Publikationsdatum: 05.09.2022
Die SVA Aargau bedient auch dieses Jahr wieder potenziell anspruchsberechtigte Personen automatisch mit einem Anmeldecode. Der Postversand erfolgt in Tranchen und wird nach den Sommerferien bis am 30. September 2022 durchgeführt. Während dieser Zeit sind noch keine Codebestellungen möglich. Ein potenzieller Anspruch wird anhand der Steuerveranlagung 2020 ermittelt (PV-Anspruchsjahr minus drei Jahre). Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge späteren Zuzuges in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung eines Anmeldecodes.
Ab Oktober 2022 sind Codebestellungen über die Website (www.sva-ag.ch) möglich. Wer bis dann noch keinen Anmeldecode erhalten hat, kann bis spätestens Dezember 2022 einen solchen online bestellen. Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2022 vorzunehmen.
Termine Prämienverbilligung 2023
Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass eine automatische Zustellung des Anmeldecodes nur erfolgt, wenn aufgrund der Daten des Steuerjahres 2020 ein Anspruch vermutet wird. Wer bis Anfang Oktober 2022 nicht automatisch mit einem Code bedient wird, muss sich selber aktiv um einen Antragscode kümmern.
Nach Ablauf der Anmeldefrist Ende Dezember 2022 verwirkt ein möglicher Anspruch.
Wer zu Hause keinen Internetzugang hat oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigt, kann sich bei der SVA-Zweigstelle Mägenwil melden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung. Bitte bringen Sie bei der Vorsprache am Schalter das Schreiben der SVA Aargau mit dem Anmeldecode mit. Dieser wird für die Anmeldung dringend benötigt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die SVA-Zweigstelle, Tel. 062 889 89 39 oder die SVA Aargau, Tel. 062 837 89 57 (nachmittags) gerne zur Verfügung.
Steuerabschluss 2021
Publikationsdatum: 09.02.2022
Im Rechnungsjahr 2021 wurden 4,712 Mio. Franken an Gemeindesteuern in Rechnung gestellt. Davon entfielen 4,293 Mio. Franken auf das Steuerjahr 2021 und Fr. 419'600.00 auf Nachträge aus den Vorjahren.
Die Tabelle zeigt die einzelnen Steuerarten und einen Vergleich zwischen der Rechnung 2021, dem Budget 2021 und der Rechnung 2020:
Rechnung 2021 | Budget 2021 |
Abweichung RG/VA |
(Rechnung 2020) | |
CHF | CHF | CHF | CHF | |
Steuerfuss | 108 % | 108 % | ||
Einkommens- und Vermögenssteuern |
4'712'571.50 | 5'000'000.00 | -287'428.50 | 4'685'845.20 |
Quellensteuern | 241'604.15 | 160'000.00 | 81'604.15 | 188'979.10 |
Aktiensteuern | 1'701'681.20 | 1'000'000.00 | 701'681.20 | 1'095'455.90 |
Nach- und Strafsteuern |
1'761.45 | 5'000.00 | -3'238.55 | 7'565.85 |
Grundstück- gewinnsteuern |
57'368.70 | 100'000.00 | -42'631.30 | 22'800.00 |
Erbschafts- und Schenkungssteuern |
0.00 | 5'000.00 | -5'000.00 | 63'249.15 |
Total | 6'714'987.00 | 6'270'000.00 | 444'987.00 | 6'063'895.20 |
Die Steuerabschreibungen beliefen sich auf Fr. 50'840.30 (Budget Fr. 40'000.00).
Die Gemeindesteuerausstände betrugen per Ende 2021 Fr. 784'362.49 (Vorjahr Fr. 640'615.68). Die Ausstände in Prozenten zum Steuersoll lagen somit bei 16.6 % (Vorjahr 13.7 %).
Von den gesamten Steuerausständen (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) waren rund 53 % provisorisch und 47 % definitiv veranlagt.
Digitale Anmeldungen für die AHV-Beitragspflicht
Publikationsdatum: 05.01.2022
Bislang musste für jede Situation ein anderes Formular für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht ausgefüllt werden. Dabei waren die Formulare oftmals nicht verständlich und nachvollziehbar. Kundinnen und Kunden waren nicht selten auf Unterstützung durch die SVA-Zweigstelle beim Ausfüllen der Anmeldung angewiesen.
Das Ziel der SVA Aargau ist es jedoch, dass sich ihre Kundinnen und Kunden möglichst einfach, unkompliziert und rasch für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht anmelden können. Um dies zu erreichen, stehen nun verschiedene Onlineanmeldungen zur Verfügung:
- Anmeldung Firmengründung und Selbständigkeit à www.sva-ag.ch/gt
- Anmeldung Personal im Haushalt und Liegenschaftsverwaltung à www.sva-ag.ch/hd
- Anmeldung für Nichterwerbstätige à www.sva-ag.ch/anmeldung-ne
Alle Onlineanmeldungen sind so programmiert, dass nur jene Fragen gestellt werden, die für die Kundinnen und Kunden in ihrer individuellen Situation relevant sind. Eine vereinfachte Sprache sowie unterstützende Infoboxen helfen mehr Klarheit zu schaffen und Rückfragen zu vermeiden.
Kehrichtabfuhr - Bereitstellung der Kehrichtsäcke
Publikationsdatum: 19.10.2021
In letzter Zeit musste vermehrt festgestellt werden, dass Kehrichtsäcke bereits Tage vor dem Abfuhrtag an die Strassenränder gestellt werden. Dadurch kommt es immer wieder zu aufgerissenen Abfallsäcken in den Quartieren und der Abfall ist auf der ganzen Strasse verteilt. Verursacher sind in erster Linie Krähen, aber auch Elstern, Füchse, Katzen etc. bedienen sich an "Leckereien", die sie in den Abfallsäcken finden. Dies ist ein unschöner Anblick sowie unangenehm für die Anwohnerschaft wie auch die Kehrichtentsorger.
Wir bitten die Bevölkerung die Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag morgens bereitzustellen. Dies ist auch im Abfallreglement der Gemeinde Mägenwil unter § 10 entsprechend geregelt.
Bewohnerinnen und Bewohner von Haushalten im Parterre werden zudem gebeten, die Kehrichtsäcke nicht Tag und Nacht auf den Terrassen zu deponieren.
Notfalltreffpunkt
Publikationsdatum: 19.07.2021
Anlässlich des Ausfalls sämtlicher Notrufnummern letzte Woche wurden die Notfall-Treffpunkte in den Gemeinden durch die Feuerwehr und den Zivilschutz erstmals in Betrieb genommen. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen.
Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert.
Zur Erinnerung:
In der Gemeinde Mägenwil befindet sich der Notfalltreffpunkt auf dem Vorplatz des Gemeindehauses, Schulweg 3.
Einhaltung der Ruhezeiten
Publikationsdatum: 12.05.2021
In letzter Zeit sind beim Gemeinderat vermehrt Reklamationen wegen Nichteinhaltung der Ruhezeiten eingegangen, insbesondere durch Rasenmähen.
Wir möchten daher wieder einmal alle Einwohnerinnen und Einwohner an die gesetzlichen Ruhezeiten gemäss §§ 8 und 9 des Polizeireglementes vom 1. Mai 2009 erinnern:
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§ 8 |
Lärmschutz |
1 Von 12.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien verboten. Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet. 2 Für Baulärm gelten die eidg. und kant. Bestimmungen insbesondere auf die Lärmschutzverordnung (Baulärm-Richtlinien, Arbeitszeit 07.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 19.00 Uhr). 3 An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind lärmerzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Ausnahmen werden vom Gemeinderat auf Gesuch hin bewilligt. |
§ 9 |
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Nachtruhestörung |
In der Zeit von 22.00 - 07.00 Uhr ist das Erzeugen jeglichen Lärms verboten. Ausgenommen sind Kirchenglocken und Glocken von Weidetieren, dringende, wetterabhängige Arbeiten der Landwirtschafts- und Gärtnereibetriebe sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen. Weitere Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden. |
Ärztliche Notrufnummer 0900 401 501
Publikationsdatum: 03.02.2021
Wählen Sie richtig für medizinische Hilfe:
Die Ärztliche Notrufnummer des Aargauischen Ärzteverbandes ist bis auf Weiteres für die Aargauer Bevölkerung kostenlos. Dies aufgrund der hohen Nachfrage und des erhöhten Informationsbedarfs im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem Start der Impfkampagne am
5. Januar 2021.
Im medizinischen Notfall hilft Ihnen die 0900 401 501 weiter. Die Ärztliche Notrufnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Auch bei Fragen rund um das Coronavirus und betreffend Impfungen.
Die medizinische Notrufnummer hilft kompetent. Das heisst: rasch, sicher und fallgerecht. Oft reicht die Beratung durch das medizinische Fachpersonal am Telefon. Wenn nicht, werden Sie sofort mit dem nächstgelegenen diensthabenden Notfallarzt oder mit dem Notfallzentrum verbunden.
Weitere Informationen rund um das Impfen finden sich auf den Websites des Kantons Aargau (www.ag.ch), des Kantonsspitals Aarau (www.ksa.ch) und des Kantonsspitals Baden (www.ksb.ch), sowie bei der Corona-Info-Hotline des Kantons Aargau unter der Telefonnummer 062 835 51 10.
Erste Anlaufstelle ist und bleibt Ihr Hausarzt.
Wählen Sie die Notrufnummer nur, wenn Sie Ihren Hausarzt bzw. seine Stellvertretung nicht erreichen.