Mehrzweckraum im Mehrzweckgebäude (MZG)

Der Mehrzweckraum inkl. alle dazugehörenden Räumlichkeiten stehen jedermann zur Durchführung von Feiern und Vereins- und Firmenanlässen gegen Abgabe einer Benützungsgebühr gemäss Gebührentarif zur Verfügung.     

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Gesuchsformulare

 

Reglement

 

Belegungsplan

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