Ordentliches Verfahren

Im ordentlichen Verfahren veröffentlicht der Gemeinderat das Baugesuch im Reussbote (amtliches Publikationsorgan) sowie im Anschlagkasten der Gemeinde und legt es während 30 Tagen öffentlich auf.

 

Vor Veröffentlichung des Baugesuches sind Profile aufzustellen.

 

Legitimierte Personen können innerhalb der Auflagefrist begründet Einwendungen gegen das Projekt erheben.

 

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einsprachen entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Baukommission über das Baugesuch. Allfällige Auflagen und Bedingungen der Abteilung für Baubewilligungen (Departement BVU) werden mit der Baubewilligung eröffnet.

 

Sofern keine Einwendungen vorliegen, dauert das ordentliche Verfahren ca. 2 - 3 Monate.