Initiativen / Referenden auf Kantons- und Bundesebene

Bei Stimmrechtsbescheinigungen für Volksbegehren muss vermehrt festgestellt werden, dass Referenden und Volksinitiativen von Stimmberechtigten mehrfach unterzeichnet werden.


Wir machen daher alle Stimmberechtigten höflich darauf aufmerksam, dass doppelte oder mehrfache Unterzeichnung von Referenden und Initiativen gemäss Art. 282 des schweizerischen Strafgesetzbuches strafbar und als Wahlfälschung zu ahnden ist.

Diese Fehlhandlungen geschehen meist aus Unwissenheit oder Unaufmerksamkeit, da die Sammlung von Unterschriften vor allem bei Initiativen meistens über eine längere Zeitspanne erfolgt.

Wir bitten deshalb alle Stimmberechtigten beim Unterzeichnen von Referenden oder Initiativen darauf zu achten, dass Sie dieselbe Vorlage nur einmal unterzeichnen. Wer häufig an Unterschriftensammlungen teilnimmt, führt sicherheitshalber zu Hause eine Liste mit den bereits unterzeichneten Vorlagen.

Eine Übersicht über die jeweils aktuellen Referenden und Initiativen finden Sie hier: