Arbeitsamt - Was ist zu tun?

Arbeitslosigkeit

Personen die arbeitslos sind oder dies in absehbarer Zeit werden, müssen sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit direkt und persönlich beim RAV Baden (Regionale Arbeitsvermittlungszentrum) melden. Das RAV ist für die Erstanmledung sowie die weiteren Formalitäten sowie die Stellenvermittlung zuständig.

 

Für die Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern ist die Arbeitslosenkasse (freie Kassenwahl) zuständig.

 

 

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