Amtliche Publikationen

Publikation Baugesuche

Online-Karte amtliche Vermessung mit Suchfunktion nach Parzellen-Nrn.

(Eingabe oben links z.B. Mägenwil 262 = Gemeindehaus, rechts unter Karten "Amtliche Vermessung" oder "Luftbild" auswählen)

BG 2024-48

Bauherrschaft:

Maler Service Patrick Huber AG, Lindfeldstrasse 3, 5506 Mägenwil

Bauobjekt:

Neubau Lagerhalle mit Büro

Baustelle:

Lindfeldstrasse 3, Parzelle 430 (1044)

Weitere Bewilligungen:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Auflagefrist: 26. August 2024 bis 30. September 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

BG 2024-49

Bauherrschaft:

Marina Filoni, Friedhofstrasse 6, 5506 Mägenwil

Bauobjekt:

Umnutzung Wohnen zu Gewerbe

Baustelle:

Friedhofstrasse 6, Parz. Nr. 695, Gebäude Nr. 462

Weitere Bewilligungen:

Keine

Auflagefrist 19. August 2024 bis 17. September 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.


Übrige Publikationen

Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Mägenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Kiliç Vahit
1980
männlich
Türkiye

Kiliç Amina Sultan
2017
weiblich
Türkiye

Kiliç Hira
2020
weiblich
Türkiye

alle wohnhaft Hauptstrasse 18, 5506 Mägenwil

 

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Mägenwil, Schulweg 3, 5506 Mägenwil, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Mägenwil, 03. September 2024

Gemeinderat


Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).

Folgende Mindestvorschriften sind jederzeit einzuhalten:

  • Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
  • Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden.
  • An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen.
  • Überhängende oder bodendeckende Pflanzen sind von Rand- und Wassersteinen zu beseitigen, damit die Reinigungsarbeiten nicht behindert werden.
  • Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind frei zugänglich und sichtbar zu halten.

 

Die Pflanzen sind bis spätestens Mitte September 2024 zurückzuschneiden.

Sind die Pflanzen nach Ablauf der angesetzten Frist nicht zurückgeschnitten, sind die Mitarbeiter des Werkhofs berechtigt, in Gefahrenbereichen ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste zurückzuschneiden (Art. 687 Abs. 1 ZGB). Das Zurückschneiden erfolgt zu Lasten des Eigentümers. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.

Der Gemeinderat dankt den Anwohnern bestens für ihre Bemühungen im Interesse der Verkehrssicherheit.

Gemeinderat Mägenwil

 


Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Vizeammanns für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025

Für die Ersatzwahl wurden innert Frist folgende Kandidatinnen angemeldet:

Gemeinderatsersatzwahl (1 Sitz)

  • Filoni-Trulec Marina, 1986, von Wettingen AG, Friedhofstrasse 6, 5506 Mägenwil, parteilos

 

Vizeammann (1 Sitz)

  • Fehlmann-Vogler, Marlène, 1962, von Bottenwil AG, Lettenstrasse 23A, 5506 Mägenwil, parteilos

 

Hinweis:

Für die Gemeinderatswahlen sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Im ersten Wahlgang können alle Stimmberechtigten der Gemeinde Mägenwil gültige Stimmen erhalten.

Nach § 27a Abs. 2 GPR kann eine Person als Vizeammann jedoch nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist.

Bei den Gemeinderatswahlen sind im ersten Wahlgang keine Stille Wahlen möglich, weshalb am 22. September 2024 in jedem Fall eine Urnenwahl stattfindet.

Der Gemeinderat