Amtliche Publikationen
Publikation Baugesuche
Online-Karte amtliche Vermessung mit Suchfunktion nach Parzellen-Nrn.
(Eingabe oben links z.B. Mägenwil 262 = Gemeindehaus, rechts unter Karten "Amtliche Vermessung" oder "Luftbild" auswählen)
BG 2025-0025
| Bauherrschaft: | Konsortium Sandfoore Mägenwil, c/o KMP Architektur AG, Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen |
| Bauobjekt: | Wohnüberbauung Sandfoore Mägenwil, Abbruch Gebäude Nr. 217 |
| Baustelle: | Industriestrasse / Alte Bahnhofstrasse, Parzelle 655 |
| Weitere Bewilligungen: | Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen |
| Auflagefrist | 29. Juni 2026 bis 28. Juli 2026 |
Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.
BG 2026-0002
| Bauherrschaft: | STWEG Breitistrasse 2, 5506 Mägenwil, c/o Patrik Strebel, Hauptstrassse 4, 5604 Hendschiken |
| Bauobjekt: | Projektänderung zu BG 2023-14, zusätzlicher Aussenwaschplatz für Fahrzeuge und Geräte |
| Baustelle: | Breitistrasse 2, Parz. Nr. 256 |
| Weitere Bewilligungen: | Keine |
| Auflagefrist | 15. Juni 2026 bis 14. Juli 2026 |
Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.
BG 2026-0005
| Bauherrschaft: | Nathalie und Christof Ambühl, Steinbruchstrasse 6, 5506 Mägenwil |
| Bauobjekt: | Beheizter Anbau Einfamilienhaus |
| Baustelle: | Steinbruchstrasse 6, Parzelle 350, Gebäude Nr. 16 |
| Weitere Bewilligungen: | Keine |
| Auflagefrist | 15. Juni 2026 bis 14. Juli 2026 |
Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.
Übrige Publikationen
Allgemeinverfügung Bewässerungsverbot
Gestützt auf § 44 des Wasserreglements der Gemeinde Mägenwil verfügt der Gemeinderat Mägenwil folgende Verbote:
- Der Bezug von Wasser aus dem Versorgungsnetz der Gemeinde Mägenwil für das Bewässern von Rasen und Gärten (insbesondere sind private Bewässerungssysteme abzuschalten)
- Das Befüllen und Nachfüllen von Schwimm- und Badebecken, Schwimmteich- und Teichanlagen, Whirlpools und ähnlichen Anlagen
- Das Waschen und Abspritzen von Plätzen, Dächern, Terrassen und Fahrzeugen
- Der Betrieb von Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen
Die Haushalte, die gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie die öffentlichen Einrichtungen haben den Wasserverbrauch auf ein Minimum zu beschränken.
Die Rasenflächen der Gemeinde und der Sportplatz werden nicht mehr bewässert und die öffentlichen Brunnen, welche an die Wasserversorgung angeschlossen sind, werden abgestellt.
Ausnahmen:
- Gräber, Balkonpflanzen, kleinere Blumenbeete, Hecken, Obst und Gemüse dürfen weiterhin sparsam mit der Giesskanne bewässert werden.
- Die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen bleibt bis auf weiteres, jedoch nur eingeschränkt möglich. Die Bezüge sind mit der Wasserversorgung abzusprechen
Die Einschränkung des Wasserbezuges gelten ab Freitag, 10. Juli 2026 bis auf Widerruf. Die ordentliche Publikation erfolgt am Freitag, 10. Juli 2026 im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Mägenwil (Reussbote).
Zuwiderhandlungen können gemäss § 57 des Wasserreglementes der Gemeinde Mägenwil i.V.m. § 38 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden mit Bussen bis zu Fr. 2'000.00 geahndet werden.
Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gestützt auf § 46 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Publikation beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Es gelten keine Rechtsstillstandsfristen.
- Die Beschwerdeschrift, die von der beschwerdeführenden Partei selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person zu verfassen ist, muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
- anzugeben, wie das Departement entscheiden soll, und
- darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
- Auf eine Beschwerde, die den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
- Eine Kopie der angefochtenen Verfügung ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich, einzureichen.
- Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
- Gemäss § 46 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege wird einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gemeinderat Mägenwil
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Gemeinde Mägenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Swiad Ymna
2004
weiblich
Syrien / Palästina
Industriestrasse 1
5506 Mägenwil
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Mägenwil, Schulweg 3, 5506 Mägenwil, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Mägenwil, 26. Juni 2026
Gemeinderat
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Gemeinde Mägenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Harris Robert James Bayne
1973
männlich
Vereinigtes Königreich
Baumgartenstrasse 8
5506 Mägenwil
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Mägenwil, Schulweg 3, 5506 Mägenwil, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Mägenwil, 19. Juni 2026
Gemeinderat
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Gemeinde Mägenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Wolf Stefanie Gabriele
1980
weiblich
Deutschland
Baumgartenstrasse 8
5506 Mägenwil
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Mägenwil, Schulweg 3, 5506 Mägenwil, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Mägenwil, 19. Juni 2026
Gemeinderat
Grabräumung 2026
Aufhebung von Gräbern der Jahre 1997-2001, Schild 3, Reihe 2
Aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit von 25 Jahren werden auf dem Friedhof Mägenwil die Gräber aus den Jahren 1997 bis 2001, Schild 3, Reihe 2 abgeräumt.
Die Räumung ist in der Woche vom vom 24. - 28. August 2026 vorgesehen.
Die betroffenen Angehörigen werden gebeten, Grabmäler, Pflanzen usw. bis spätestens am 14. August 2026 abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Abräumen durch die Gemeinde erfolgen. Sollten dann noch Grabmäler, Pflanzen usw. vorhanden sein, werden diese durch die Gemeinde ohne jegliche Entschädigungsforderung beseitigt.
Die betroffenen Angehörigen werden persönlich mit einem Schreiben informiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabruhe nach der Erdbestattung gemäss dem Friedhof- und Bestattungsreglement vom 12. Juni 1991 (bestehende Gräber bis 31.12.2024) richtet. Die Ruhezeit erfährt durch die nachträgliche
Urnenbeisetzung keine Verlängerung. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinderat Mägenwil
Ortsbürgergemeindeversammlung - Publikation Beschlüsse
Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2026 wie folgt veröffentlicht.
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2026
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2025
- Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2025
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2025
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2026