Amtliche Publikationen
Publikation Baugesuche
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BG 2025-0022
| Bauherrschaft: | Einwohnergemeinde Mägenwil, Schulweg 3, 5506 Mägenwil |
| Bauobjekt: | Infotafel |
| Baustelle: | Industriestrasse 1, Parz. 515 |
| Weitere Bewilligungen: | Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen |
| Auflagefrist | 26. November 2025 bis 29. Dezember 2025 |
Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.
Übrige Publikationen
Einwohnergemeindeversammlung - Publikation Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2025 wie folgt veröffentlicht.
Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2025
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2025
- Genehmigung Reglement über die Benützung des Mehrzweckraums im Mehrzweckgebäude (abgeändert)
- Genehmigung Gebührenreglement Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal
- Ablehnung des Vorprojektierungskredits von Fr. 80'000 für Vorstudien und Machbarkeitsabklärungen mit Kostenschätzung zum Vorhaben "Abtausch Kantonsstrasse K268 West gegen Industriestrasse und flankierende Massnahmen"
- Genehmigung Budget 2026 bei einem Steuerfuss von 113 %
Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 05. Januar 2026
Ortsbürgergemeindeversammlung - Publikation Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2025 wie folgt veröffentlicht.
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2025
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2025
- Genehmigung des Budgets 2026
Da das Beschlussquorum von 20 % bei allen Abstimmungen erreicht wurde, unterstehen die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.