Amtliche Publikationen
Publikation Baugesuche
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(Eingabe oben links z.B. Mägenwil 262 = Gemeindehaus, rechts unter Karten "Amtliche Vermessung" oder "Luftbild" auswählen)
BG 202460
Bauherrschaft: | Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich |
Bauobjekt: | Anbau Notstromanlage an Verteilzentrale für Frischeprodukte |
Baustelle: | Steiacherstrasse 2, Parzelle Nr. 99 |
Weitere Bewilligungen: | Departement BVU |
Auflagefrist: | 20. November 2024 bis 19. Dezember 2024 |
Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.
Übrige Publikationen
Einwohnergemeindeversammlung - Publikation Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2024 wie folgt veröffentlicht.
Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2024
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2024
- Genehmigung des Budgets 2025 und Festsetzung des Steuerfusses auf 113 %
Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2025
Ortsbürgergemeindeversammlung - Publikation Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2024 wie folgt veröffentlicht.
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2024
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2024
- Genehmigung des Budgets 2025 (abgeändert)
- Festlegung der Gebühr für die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht auf Fr. 100.00
Da das Beschlussquorum von 20 % bei allen Abstimmungen erreicht wurde, unterstehen die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.
Abwasserverband Region Mellingen
(Birrhard, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Tägerig, Wohlenschwil; mit Sitz in Mellingen)
Veröffentlichung von Vorstands-Beschlüssen
Der Vorstand des Abwasserverbandes Region Mellingen hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung Aktualisierung Personalreglement des Abwasserverbandes Region Mellingen
- Genehmigung Einführung Organisationsreglement des Abwasserverbandes Region Mellingen
Die vorerwähnten Beschlüsse unterstehen gemäss § 77a Gemeindegesetz (GG) und der Verbandssatzungen dem fakultativen Referendum. Sie werden der Volksabstimmung unterbreitet, wenn
a) 10 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden, höchstens aber 3'000 Stimmberechtigte, dies innert 60 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen,
b) die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden dies innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen, oder
c) der Vorstand dies beschliesst.
Beginn der Referendumsfrist (Publikation Reussbote): 15. November 2024
Ablauf der Referendumsfrist: 14. Januar 2025
Mellingen, 17. Oktober 2024
Abwasserverband Region Mellingen