Amtliche Publikationen

Publikation Baugesuche

Online-Karte amtliche Vermessung mit Suchfunktion nach Parzellen-Nrn.

(Eingabe oben links z.B. Mägenwil 262 = Gemeindehaus, rechts unter Karten "Amtliche Vermessung" oder "Luftbild" auswählen)


BG 2025-0008

Bauherrschaft:

Marc und Manuela Baier, Wolfbodenstrasse 9, 5506 Mägenwil

Bauobjekt:

Neubau Sichtschutz und zweite Pergola

Baustelle:

Wolfbodenstrasse 9, Parz. Nr. 929, Gebäude Nr. 602

Weitere Bewilligungen: Keine
Auflagefrist 16. Juni 2025 bis 15. Juli 2025

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

BG 2025-0012

Bauherrschaft:

Jonas Schönenberger und Sereina Uehli, Breitistrasse 14, 5506 Mägenwil

Bauobjekt:

Projektänderung; Fenster Nordfassade

Baustelle: Breitistrasse 14, Parz. Nr. 252, Gebäude Nr. 158
Weitere Bewilligungen: Keine
Auflagefrist: 9. Juni 2025 bis 8. Juli 2025

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.


Übrige Publikationen

Einwohnergemeindeversammlung - Publikation Beschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2025 wie folgt veröffentlicht.

Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2025
  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2024
  2. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2024
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024
  4. Genehmigung des Baukredites Sanierung Schulanlage Altbau Fr. 890'000 inkl. MwSt.
  5. Genehmigung des Baukredites Photovoltaik Schulanlage Fr. 124'600 inkl. MwSt. abz. Fördergelder Fr. 22'000 (netto Fr. 102'600 inkl. MwSt.)

 

Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2025


Ortsbürgergemeindeversammlung - Publikation Beschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2025 wie folgt veröffentlicht.

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2025
  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2024
  2. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2024
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024
  4. Genehmigung des Reglements über die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht

 

Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen ebenfalls dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2025


Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind:

 

Anmeldeverfahren

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder oben bezogen werden.

Kommt es am angekündigten Termin zu einer Urnenwahl, werden die Namen der Vorgeschlagenen allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang sind aber auch nicht angemeldete Personen wählbar. Auch bisherige Amtsinhaberinnen und -inhaber, welche sich zur Wiederwahl stellen, müssen bis zum 15. August 2025 von 10 Stimmberechtigten zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

 

Stille Wahlen

Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen ausgeschlossen (§ 30b GPR). Es findet zwingend ein Urnengang statt. Werden für die übrigen Behörden und Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet und damit stille Wahlen verhindert werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a GPR). Somit würden am 28. September 2025 nur die Gemeinderatswahlen und die Wahlen von Gemeindeammann und Vizeammann notwendig.