Allgemeiner Zivilschutz-Alarm

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall sind die Einwohner aufgefordert, Radio zu hören (SRF oder Radio Argovia), die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den Seiten 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.



Schutzplatz/Schutzraum-Zuweisung

Der jährliche Sirenen-Probealarm wirft in der Bevölkerung jeweils Fragen zur Schutzplatz-Zuweisung auf. Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte:

 

Plötzliches Ereignis

Werden durch einen Grossbrand, Unwetter, Kernkraftwerkunfall etc. Schutzplätze benötigt, werden die grossen Unterkünfte in Schulen und Zivilschutzanlagen geöffnet. Dort besteht die Möglichkeit, die Bevölkerung durch den Zivilschutz zu betreuen. Zudem versucht man, Personen eventuell in entfernteren Gebieten bei Verwandten und Freunden unterzubringen.

 

Kriegerisches Ereignis *

Zeichnet sich ein bewaffneter Konflikt ab, wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz eine konkrete Zuweisungsplanung angeordnet. Dabei wird jeder Person ein bestimmter Schutzplatz zugewiesen.

 

Grundsätzlich gilt: Radio hören und den Anweisungen der Behörden folgen!



Ergänzung aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine und vermehrten Anfragen aus der Bevölkerung:


  1. Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
  2. Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
  3. Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
  4. Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
  5. Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist. Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.




Im Notfall gut geschützt – Kaliumiodid-Tabletten

In der Schweiz erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke, dazu gehört auch Mägenwil, wohnen, kostenlos eine Packung Kaliumiodid-Tabletten als Vorsichtsmassnahme. Diese Tabletten verhindern im Falle eines schweren Kernkraftwerk-Zwischenfalls mit Austritt von radioaktiven Stoffen die Anreicherung von Jod in der Schilddrüse.

 

Die Bezugsscheine für den kostenlosen Bezug der Kaliumiodid-Tabletten in der Apotheke oder Drogerie werden jeweils durch die Einwohnerkontrolle bei der persönlichen Anmeldung oder Geburt eines Kindes abgegeben.

Falls Sie keinen Bezugsschein erhalten haben, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindekanzlei Tel. 062 889 89 39 / gemeindeverwaltung@maegenwil.ch zu melden oder die Bezugsscheine persönlich auf der Gemeindeverwaltung abzuholen.