SVA-Zweigstelle - Was ist zu tun?

AHV-Beiträge

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der AHV obligatorisch versichert. Ab wann und welche Beiträge zu leisten sind, ist für Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige unterschiedlich geregelt.

 

Im Auftrage der Ausgleichskasse meldet die SVA-Zweigstelle Arbeitgeber, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige bei der AHV an. Die SVA-Zweigstelle prüft die Formulare auf Vollständigkeit und verlangt die erforderlich Unterlagen ein. Die Beitragsverfügungen werden durch die SVA Aargau erlassen.

 

Detaillierte Informationen zur Beitragspflicht erhalten Sie auf der Website der SVA Aargau.

 

 

Ergänzungsleistungen

Wenn die AHV- oder IV-Rente zur Deckung der normalen Lebenshaltungskosten nicht ausreicht, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind  keine Fürsorgegelder und müssen deshalb nicht zurückbezahlt werden. Die entsprechenden Antragsformulare sind bei der SVA-Zweigstelle oder im Online-Schalter erhältlich. Die SVA-Zweigstelle ist Ihnen auf Wunsch auch gerne beim Ausfüllen der nötigen Gesuchformulare behilflich (Voranmeldung erwünscht). Über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen entscheidet die SVA Aargau.

 

 

 

Individuelles Konto (IK)

Auf dem Individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen

 

 

Krankenkassenprämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

 

Der Verbilligungsbeitrag wird nur ausbezahlt, wenn ein Antrag gestellt wird. 

Die Sozialversicherung Aargau SVA wird allen möglichen Anspruchsberechtigten automatisch ein Schreiben mit dem Zugang für die Online-Anmeldung der Prämienverbilligung zustellen. Diese Schreiben erfolgen gestaffelt, im Jahr vor der Verbilligung.

 

 

Mutationsverfahren

Bei persönlichen oder wirtschaftlichen Veränderungen sendet die Sozialversicherung Aargau SVA auf schriftliche oder mündliche Anfrage der versicherten Person ein Schreiben mit einem Zugangscode für die Online-Meldung zu.

 

 

Änderungen, welche ab Prämienverbilligung 2017 wirksam sind:

 

 

Interessierte Personen finden ausführliche Informationen zu den Neuerungen im Booklet KVGG der SVA Aargau.

 

Gerne ist auch die SVA Aargau (Telefon 062 836 82 97) oder die SVA Zweigstelle Mägenwil (Telefon 062 889 89 39) bereit, detaillierte Auskunft zu erteilen.

 

 

Weitere Informationen

 

 

Renten

Als Schnittstelle zwischen der kantonalen Ausgleichskasse (SVA Aargau) und den Rentnerinnen und Rentnern nimmt die SVA-Zweigstelle Anmeldungen für die AHV-/IV-Renten, Zu­satzleistungen zur AHV-und IV-Renten und Ergänzungsleistungen entgegen.

 

Altersrente

Anmeldungen für eine Altersrente sind spätestens 3 Monate vor Erreichung des Rentenalters bei der SVA-Zweigstelle einzureichen.

 

Ausführliche Informationen zur Altersrente finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

 

 

Auf der Website der SVA Aargau erhalten sie zudem detaillierte Informationen für sämtliche AHV-Leistungen.