Einwohnerkontrolle - Was ist zu tun?
Adressänderung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innert 14 Tagen nach Umzug, unter Vorlage des neuen Mietvertrages, persönlich oder via eUmzug AG.
Auch Umzüge im gleichen Gebäude sind zu melden.
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, den Ausländerausweis zwecks Adressänderung der Einwohnerkontrolle einzureichen.
Adressauskunft
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 22 des Register- und Meldegesetzes erteilt werden.
Adressauskünfte an juristische Personen sind nur schriftlich und gegen Vorlage eines Interessennachweises möglich. Die Gebühr pro Auskunft beträgt CHF 20.00.
Adressauskünfte an Amtsstellen, Krankenkassen und Einzelauskünfte an Privatpersonen werden bei genügendem Interessennachweis auch telefonisch erteilt.
Besuchsaufenthalt (Einladungsverfahren)
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss diese vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes vorsprechen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung (Garantieerklärung) und allenfalls den Abschluss einer Reiseversicherung benötigt.
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch bei der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Dabei wird insbesondere die finanzielle Situation (Einkommen/Vermögen, Bezahlung der Steuern, Betreibungen) geprüft. Das Gesuch wird anschliessend zum Entscheid an das Amt für Migration und Integration in Aarau weitergeleitet. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt. Die Kosten betragen Fr. 60.00.
Identitätskarten
Die Identitätskarte muss persönlich und rechtzeitig am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Kinder ab 7 Jahren müssen die Antragsformulare mitunterzeichnen. Die neuen Ausweispapiere werden direkt von den Ausstellungsbehörden mit eingeschriebener Post innert 10 - 15 Tagen zugestellt.
Die zu ersetzende oder abgelaufene Identitätskarte ist vorzuweisen. Bei Verlust derselben ist bei einer schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige zu machen und bei der Antragsstellung vorzuweisen. Es ist ab Geburt ein neues Foto, welches den nachfolgenden Anforderungen entspricht vorzulegen.
Bei Anträgen für Minderjährige muss ein sorgeberechtigter Elternteil den Antrag mitunterzeichnen. Bei nicht verheirateten Eltern (z.B. Konkubinat, Scheidung) ist die Sorgerechts-regelung zwingend mittels entsprechendem Dokument zu belegen.
Anforderungen für Passfotos
- Das Foto darf maximal 1 Jahr alt sein
- Keine Kopfbedeckung, keine Brillenreflexe, neutraler und kontrastreicher Hintergrund, keine fremden Gegenstände im Gesicht, keine sichtbaren Pixel
- Neutraler Gesichtsausdruck, d.h. der Mund muss geschlossen sein
- Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (keine Abdeckung durch Haare oder Brillenränder)
- Frontalaufnahme mit gerader Kopfhaltung (Schultern gerade, direkter Blick in die Kamera)
- Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mind. 29 mm, max. 34 mm, bei Kindern unter 11 Jahren mind. 23 mm
- Es muss ein oberer Rand von 5 mm (vom Haaransatz bis zum Fotorand) eingehalten werden.
Die Fotomustertafel mit den genauen Kriterien kann bei der Einwohnerkontrolle oder hier eingesehen werden.
Kombiangebote (Pass 10 und Identitätskarte) können beim Passamt Aarau beantragt werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Einwohnerkontrolle, Telefon 062 889 89 39 oder per E-Mail gemeindeverwaltung@maegenwil.ch.
Lernfahrausweis / Führerausweis
Das Formular zur Beantragung eines Lern- oder Führerausweises oder den Umtausch eines ausländischen Führerausweises kann auf der Einwohnerkontrolle oder unter nachstehendem Link online bezogen werden:
Die Personalien sind durch die Einwohnerkontrolle bestätigen zu lassen oder es ist beim Strassenverkehrsamt eine aktuelle Hauptwohnsitzbesscheinigung vorzulegen. Für die Bestätigung der Personalien ist eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers bei der Einwohnerkontrolle erforderlich. Es ist ein max. 2 Jahre altes Passfoto (Ausweisqualität) vorzuweisen. Falls erforderlich ist auch der Nothelferauweis bzw. der ausländische Führerausweis vorzulegen. Die Kosten für die Bescheinigung der Personalien betragen CHF 20.00.
Die Hauptwohnsitzbescheinigung kann ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle gegen eine Gebühr von CHF 20.00 (+ CHF 6.00 bei Postversand) bezogen werden. Das Bestellformular finden Sie im Online-Schalter.
- Strassenverkehrsamt Schafisheim
- Infos zum Führerausweis
- Formulare und Drucksachen
- Umtausch des blauen Führerausweises
Wegzug / Abmeldung
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder via eUmzug AG ab.
Persönliche Abmeldung:
Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:
- Meldebestätigung/en
- Wegzugadresse und Wegzugsdatum
- Bei Wegzug und gleichzeitiger gerichtlicher Trennung das Trennungsurteil
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung/en (falls vorhanden)
- Wegzugsadresse und Wegzugsdatum
- Bei Wegzug und gleichzeitiger gerichtlicher Trennung das Trennungsurteil
Bei Wezug müssen Sie sich zudem bei folgenden Ämtern melden:
- Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (Dienstbüchlein einreichen)
- Zivilschutzstelle (Dienstbüchlein vorweisen)
- Feuerwehr (Rückgabe Kleider)
- Schulleitung bei schulpflichtigen Kindern
- Ablesung Stromzähler (Leutert Kurt, Telefon 079 334 04 36 oder E-Mail)
- Ablesung Wasserzähler bei Verkauf von Wohneigentum (Zählerstand online melden)
Online-Abmeldung (nicht möglich bei Wegzug ins Ausland)
Halten Sie bitte die hier aufgelisteten Unterlagen parat:
Zuzug / Anmeldung
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder via eUmzug AG an.
Persönliche Abmeldung:
Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:
- Heimatschein
- Mietvertrag
- Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Trennungsurteil (falls Sie grichtlich getrennt sind)
- Sorgerechtsentscheid für Kinder getrennter oder geschiedener Eltern
Wochenaufenthalter (Nebenwohnsitz)
- Heimatausweis (Interimsausweis) der schweizerischen Hauptwohnsitzgemeinde
- Mietvertrag
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
Zuzug von einer Aargauer Gemeinde
- Ausländerausweis mit Abmeldestempel oder Abmeldebestätigung
- Gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU/EFTA- Staatsangehörigen)
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Trennungsurteil (falls Sie grichtlich getrennt sind)
- Sorgerechtsentscheid für Kinder getrennter oder geschiedener Eltern
Zuzug von einem anderen Kanton
- Gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)
- Ausländerausweis mit Abmeldestempel oder Abmeldebestätigung
- 1 Passfoto gemäss Fotomustertafel
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Trennungsurteil (falls Sie grichtlich getrennt sind)
- Sorgerechtsentscheid für Kinder getrennter oder geschiedener Eltern
Zuzug vom Ausland
- Gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung / Ermächtigung zur Visumerteilung
- Arbeitsvertrag
- 2 Passfotos gemäss Fotomustertafel
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Trennungsurteil (falls Sie grichtlich getrennt sind)
- Sorgerechtsentscheid für Kinder getrennter oder geschiedener Eltern
- Nachweis einer Schweizerischen Krankenkasse
- Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
Online-Abmeldung (nicht möglich bei Zuzug vom Ausland)
Halten Sie bitte die hier aufgelisteten Unterlagen parat: