Krankenkassenprämienverbilligung 2025

01.10.2024

Die SVA Aargau bediente auch dieses Jahr wieder potenziell anspruchsberechtigte Personen für die Prämienverbilligung 2025 automatisch mit einem Anmeldecode. Der Postversand erfolgte in Tranchen bis am 30. September 2024. Ein potenzieller Anspruch wird anhand der Steuerveranlagung 2022 ermittelt (PV-Anspruchsjahr minus drei Jahre). Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge späteren Zuzuges in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung eines Anmeldecodes.

Ab Oktober 2024 sind Codebestellungen möglich. Wer bis anhin noch keinen Anmeldecode erhalten hat, kann bis spätestens Dezember 2024 einen solchen bestellen. Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2024 vorzunehmen. Prüfen Sie mit dem Online-Rechner, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben.

Wer nicht automatisch mit einem Code bedient wurde, muss sich selber aktiv um einen Anmeldecode kümmern.

Nach Ablauf der Anmeldefrist Ende Dezember 2024 verwirkt ein möglicher Anspruch.

Wer zu Hause keinen Internetzugang hat oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigt, kann sich bei der SVA-Zweigstelle Mägenwil melden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung. Bitte bringen Sie bei der Vorsprache am Schalter das Schreiben der SVA Aargau mit dem Anmeldecode mit, falls Sie einen solchen erhalten haben. Dieser wird für die Anmeldung dringend benötigt.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die SVA-Zweigstelle 062 889 89 39 oder die SVA Aargau 062 836 81 81 gerne zur Verfügung.