Einwohnerkontrolle - Ein-/Auszugsanzeige des Vermieters/Logigebers

Gemäss Art. 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) vom 18.11.2008 sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu-, Um- oder Wegzug von Mietern und Logisnehmern innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
 

Meldeart

Einzug / Auszug Einzug Wegzug
Strasse / Nr.:
PLZ / Ort:
Datum Ein-/Auszug
Stockwerk
Lage der Wohnung Links Mitte Rechts
Vormieter

Personalien der Mieterin/des Mieters

Anrede
Nachname
Vorname
Bemerkungen:

Vermieter/Logisgeber

Anrede
Name / Firmenname
Vorname
Strasse / Nr.:
PLZ / Ort:
Telefon (für Rückfragen)

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