Einwohnerkontrolle -
Adressänderung (Umzug) innerhalb der Gemeinde

Gemäss 7, Abs. 2a des Register- und Meldegesetzes (RMG) vom 18. November 2008 sind Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sowie Umzüge innerhalb des Gebäudes innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
 

Personalien

Nachname
Vorname
Geburtsdatum
Telefon (für Rückfragen)
Alte Wohnadresse
PLZ Ort 5506 Mägenwil

Umzug

Datum des Umzugs
Neue Wohnadresse
PLZ Ort 5506 Mägenwil
Vormieter
ODER
Stockwerk
Links Mitte Rechts
Wer zieht um?
Wohnungsmieter/in Ja Nein
Eigentümer/in Ja Nein
Partnerhaushalt mit
WG mit
Untermieter/in bei
Bemerkungen

Die Gemeinde Mägenwil speichert Ihre persönlichen Angaben aus dem Formular nur zur Bearbeitung des erforderlichen Zweckes. Die Daten werden nach der Bearbeitung wieder gelöscht. Mit der Verwendung des Formulars erklären Sie sich mit der Bearbeitung Ihrer Daten einverstanden.