Pässe und Identitätskarten
Gültigkeiten
Identitätskarten |
Provisorische Identitätskarten können nicht ausgestellt werden. |
Pass 10 (E-Pass / biometrischer Pass) |
Passverlängerungen und Kindereinträge sind nicht mehr möglich! |
Provisorischer Pass |
Provisorische biometrische Pässe können nicht ausgestellt werden. Achtung: Der provisorische Pass genügt nicht für Reisen in und durch die USA! |
Antragsverfahren Identitätskarten (IDK)
Die Identitätskarte muss persönlich und rechtzeitig am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Kinder ab 7 Jahren müssen die Antragsformulare mitunterzeichnen. Die neuen Ausweispapiere werden direkt von den Ausstellungsbehörden mit eingeschriebener Post innert 10 - 15 Tagen zugestellt.
Die zu ersetzende oder abgelaufene Identitätskarte ist vorzuweisen. Bei Verlust derselben ist bei einer schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige zu machen und bei der Antragsstellung vorzuweisen. Es ist ab Geburt ein Foto, welches den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht, in Papierform vorzulegen.
Bei Anträgen für Minderjährige muss ein sorgeberechtigter Elternteil den Antrag mitunterzeichnen. Bei nicht verheirateten Eltern (z.B. Konkubinat, Scheidung) ist die Sorgerechts-regelung zwingend mittels entsprechendem Dokument zu belegen.
Kombiangebote (Pass 10 und Identitätskarte) können beim Passamt Aarau beantragt werden (siehe Antragsverfahren Pass 10)
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Einwohnerkontrolle, Telefon 062 889 89 39 oder E-Mail.
Antragsverfahren Pass 10 und Kombiangebot
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und IDK) ist beim Passamt Aarau zu beantragen. Der Antrag kann via Internet oder telefonisch 062 835 19 28 gestellt werden.
Nach erfolgter Terminvereinbarung muss eine persönliche Vorsprache beim Passamt Aarau erfolgen, wo die biometrischen Daten erfasst werden. Es ist möglich, ein eigenes digitales Passfoto, welches den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht, mitzubringen (z.B. auf USB-Stick). Andernfalls wird das Foto beim Passamt erstellt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind durch die sorgeberechtigte Person zu begleiten.
Das detaillierte Vorgehen finden Sie auf folgendem Merkblatt:
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Einwohnerkontrolle, Telefon 062 889 89 39 oder E-Mail.
Neue Anforderungen für Passfotos
Per 1. Januar 2007 hat das Bundesamt für Polizei die Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten weiter verschärft und somit die internationalen Vorschriften der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) berücksichtigt. Zu den bisherigen Vorschriften wie, keine Kopfbedeckung, keine Brillenreflexe, neutraler und kontrastreicher Hintergrund, keine fremden Gegenstände im Gesicht, keine sichtbaren Pixelsind neu folgende Kriterien einzuhalten:
- Neutraler Gesichtsausdruck, d.h. der Mund muss geschlossen sein
- Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (keine Abdeckung durch Haare oder Brillenränder)
- Frontalaufnahme mit gerader Kopfhaltung (Schultern gerade, direkter Blick in die Kamera)
- Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mind. 29 mm, max. 34 mm, bei Kindern unter 11 Jahren mind. 23 mm
- Es muss ein oberer Rand von 5 mm (vom Haaransatz bis zum Fotorand) eingehalten werden.
Die Fotomustertafel mit den genauen Kriterien kann hier oder direkt bei der Einwohnerkontrolle eingesehen werden.
Gebühren (inkl. Porto)
IDK | Pass 10 | Pass 10 + IDK (Kombipreis) |
prov. Pass | |
Kinder/Jugendliche bis 18 J. | CHF 35.00 | CHF 65.00 | CHF 78.00 | CHF 100.00 |
Erwachsene | CHF 70.00 | CHF 145.00 | CHF 158.00 | CHF 100.00 |
Reisen in und durch die USA
Was braucht es?
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, mit welchem Modell des Schweizer Passes Sie für eine Reise in oder durch die USA ein Visum brauchen - oder eben nicht. (Siehe auch: Reise in und durch die USA)
Ohne Visum |
Mit Visum |
|||
Pass 10 (E-Pass) |
Pass 06 (biometrischer Pass) |
Pass 03 (ausgestellt vor 26.10.2006) (maschinenlesbarer Pass) |
Pass 03 (ausgestellt nach 26.10.2006) (maschinenlesbarer Pass) |
Pass 85 |
Diese Angaben gelten für Personen, die von den erleichterten Einreise-Bestimmungen des "Visa-Waiver-Programms" der USA profitieren können - beispielsweise für Ferienreisende, die maximal 90 Tage in den USA bleiben wollen, nicht aber für Studierende und Medienschaffende, die zu Berufszwecken einreisen. Verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erteilen die zuständigen US-Behörden, etwa die US-Botschaft in Bern.
ESTA ist die wichtigste Voraussetzung des Visa Waiver Programms, diejenigen, die kein genehmigtes oder gültiges ESTA haben, können nicht in die USA einreisen, auch wenn sie alle anderen Anforderungen des VWP erfüllt haben.
Ob Sie für ESTA infrage kommen, können Sie auf dem ESTA-Berechtigungsprüfer feststellen.
Informationen und Dienstleistungen
- Adressen der Schweizerischen Vertretungen im Ausland
- Adressen der ausländischen Konsulate in der Schweiz
- Antrag für die Erteilung einer Reisegenehmigung für die USA (Visa-Waiver-Programm)
- Fotomustertafel - Anforderungen an Passfotos
- Informationen zu Pass und ID
- Informationen zur Identitätskarte
- Informationen zum Pass 10
- Informationen zum provisorischen Pass
- Informationen zum Kombiantrag (Pass und Identitätskarte)
- Informationen zu allen Ausweisschriften für Schweizer Staatsangehörige
- Merkblatt Pass 10 und Identitätskarte
- Pass- und Patentamt Aarau
- Reisehinweise des EDA