Zivilstandsamt - Was ist zu tun?
Anerkennung eines Kindes
Ein Kind, das bei der Geburt nur zur Mutter in einem Kindsverhältnis steht (unverheiratete Eltern), kann vor oder nach der Geburt durch den Vater bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz anerkannt werden.
Sind ausländische Staatsangehörige betroffen, ist die Anerkennung beim Zivilstandsamt des Wohnortes des Kindesvaters oder der Kindesmutter vorzunehmen. Ist das Kind bereits geboren, so ist in der Regel auch eine Anerkennung an dessen Geburtsort möglich.
Zur Anerkennung muss der Vater persönlich (nach Voranmeldung) auf dem Zivilstandsamt erscheinen, welches auch Auskunft über die erforderlichen Dokumente erteilt.
- Weitere Informationen des Zivilstandamtes Mellingen
- Weitere Informationen der Abteilung Register und Personenstand
Eheschliessung / Heirat
Zuständig für die Vorbereitung der Eheschliessung ist das Regionale Zivilstandsamt Mellingen.
Die Ziviltrauung kann nach Abschluss der Vorbereitung der Eheschliessung beim Zivilstandsamt Mellingen oder jedem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz erfolgen. Eine kirchliche Trauung ist erst nach der Ziviltrauung möglich.
- Trauungen beim Zivilstandsamt Mellingen
- Weitere Informationen des Zivilstandamtes Mellingen
- Weitere Informationen der Abteilung Register und Personenstand
Geburt
Im Spital erfolgte Geburten werden von der Spitalleitung dem Zivilstandsamt der Standortgemeinde
gemeldet, wo Sie auch einen Geburtsschein bestellen können.
Für die Eintragungen von Hausgeburten ist das Regionale Zivilstandsamt Mellingen zuständig.
- Weitere Informationen des Zivilstandsamtes Mellingen
- Weitere Informationen der Abteilung Register und Personenstand
Todesfall
Tod zu Hause
Bei einem Todesfall zu Hause ist umgehend ein Arzt zu benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes ist der Notfallarzt zu rufen.
Ein/e Angehörige/r der verstorbenen Person muss den Todesfall umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen, der Abteilung Bestattungswesen melden, welche den Todesfall dem Regionalen Zivilstandsamt Mellingen mitteilt. Die ärztliche Todesbescheinigung ist vorzulegen.
Wenn die Abteilung Bestattungswesen nicht erreichbar ist (ausserhalb der Bürozeit, an Sonn- und Feiertagen) kann mit dem Allgemeinen Bestattungsinstitut Harfe GmbH, Dättwil (Telefon 056 493 23 13), Kontakt aufgenommen werden. Das Bestattungsinstitut Harfe ist rund um die Uhr erreichbar.
Tod im Spital oder im Heim
Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die Formalitäten mit dem zuständigen Zivilstandsamt.
Tod infolge eines Unfalles
Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles ist die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden. Die Polizei meldet den Todesfall umgehend dem zuständigen Zivilstandskreis und der Wohnsitzgemeinde.
Bestattung/Beisetzung
Zwecks Organisation der Bestattung/Beisetzung und der Abdankung ist baldmöglichst mit der Abteilung Bestattungswesen Kontakt aufnehmen, welche Sie gerne unterstützt.