Einwohnerkontrolle - Was ist zu tun?

Adressänderung (Umzug innerhalb der Gemeinde)

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innert 14 Tagen nach Umzug, unter Vorlage des neuen Mietvertrages, persönlich oder via eUmzug AG.

 

Auch Umzüge im gleichen Gebäude sind zu melden.


Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, den Ausländerausweis zwecks Adressänderung der Einwohnerkontrolle einzureichen.

 

 

Adressauskunft

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 22 des Register- und Meldegesetzes erteilt werden.

 

Adressauskünfte an juristische Personen sind nur schriftlich und gegen Vorlage eines Interessennachweises möglich. Die Gebühr pro Auskunft beträgt CHF 20.00.


Adressauskünfte an Amtsstellen, Krankenkassen und Einzelauskünfte an Privatpersonen werden bei genügendem Interessennachweis auch telefonisch erteilt.

 

 

Besuchsaufenthalt visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss diese vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes vorsprechen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung (Garantieerklärung) und allenfalls den Abschluss einer Reiseversicherung benötigt.


Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch bei der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Dabei wird insbesondere die finanzielle Situation (Einkommen/Vermögen, Bezahlung der Steuern, Betreibungen) geprüft. Das Gesuch wird anschliessend zum Entscheid an das Amt für Migration und Integration in Aarau weitergeleitet. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt. Die Kosten betragen Fr. 60.00.

 

 

Identitätskarten

 

Die Identitätskarte muss persönlich und rechtzeitig am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Kinder ab 7 Jahren müssen die Antragsformulare mitunterzeichnen. Die neuen Ausweispapiere werden direkt von den Ausstellungsbehörden mit eingeschriebener Post innert 10 - 15 Tagen zugestellt.

 

Die zu ersetzende oder abgelaufene Identitätskarte ist vorzuweisen. Bei Verlust derselben ist bei einer schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige zu machen und bei der Antrags­stellung vorzuweisen. Es ist ab Geburt ein neues Foto, welches den nachfolgenden Anforde­rungen entspricht vorzulegen.

 

Bei Anträgen für Minderjährige muss ein sorgeberechtigter Elternteil den Antrag mitunterzeichnen. Bei nicht verheirateten Eltern (z.B. Konkubinat, Scheidung) ist die Sorgerechts-regelung zwingend mittels entsprechendem Dokument zu belegen.


Anforderungen für Passfotos


 

Die Fotomustertafel mit den genauen Kriterien kann bei der Einwohnerkontrolle oder hier eingesehen werden.

 

Kombiangebote (Pass 10 und Identitätskarte) können beim Ausweiszentrum Aarau beantragt werden.

 

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Einwohnerkontrolle, Telefon 062 889 89 39 oder per E-Mail gemeindeverwaltung@maegenwil.ch.

 

 

Lernfahrausweis / Führerausweis

Das Formular zur Beantragung eines Lern- oder Führerausweises oder den Umtausch eines ausländischen Führerausweises kann auf der Einwohnerkontrolle oder unter nachstehendem Link online bezogen werden:

 

 

Die Personalien sind durch die Einwohnerkontrolle bestätigen zu lassen oder es ist beim Strassenverkehrsamt eine aktuelle Hauptwohnsitzbesscheinigung vorzulegen. Für die Bestätigung der Personalien ist eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers bei der Einwohnerkontrolle erforderlich. Es ist ein max. 2 Jahre altes Passfoto (Ausweisqualität) vorzuweisen. Falls erforderlich ist auch der Nothelferauweis bzw. der ausländische Führerausweis vorzulegen. Die Kosten für die Bescheinigung der Personalien betragen CHF 20.00.

 

Die Hauptwohnsitzbescheinigung kann ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle gegen eine Gebühr von CHF 20.00 (+ CHF 6.00 bei Postversand) bezogen werden. Das Bestellformular finden Sie im Online-Schalter.

 

 

 

 

Wegzug / Abmeldung

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder via eUmzug AG ab.

 

 

Persönliche Abmeldung:

 

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Meldebestätigung/en
  • Wegzugadresse und Wegzugsdatum
  • Bei Wegzug und gleichzeitiger gerichtlicher Trennung das Trennungsurteil

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung/en (falls vorhanden)
  • Wegzugsadresse und Wegzugsdatum
  • Bei Wegzug und gleichzeitiger gerichtlicher Trennung das Trennungsurteil

 

Bei Wezug müssen Sie sich zudem bei folgenden Ämtern melden:

  • Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (Dienstbüchlein einreichen)
  • Zivilschutzstelle (Dienstbüchlein vorweisen)
  • Feuerwehr (Rückgabe Kleider)
  • Schulleitung bei schulpflichtigen Kindern
  • Ablesung Stromzähler (Leutert Kurt, Telefon 079 334 04 36 oder E-Mail)
  • Ablesung Wasserzähler bei Verkauf von Wohneigentum (Zählerstand online melden)


Online-Abmeldung (nicht möglich bei Wegzug ins Ausland)

 

Halten Sie bitte die hier aufgelisteten Unterlagen parat:

 

 

Zuzug / Anmeldung

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder via eUmzug AG an.

 

 

Persönliche Abmeldung:

 

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Heimatschein
  • Mietvertrag
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Trennungsurteil (falls Sie grichtlich getrennt sind)
  • Sorgerechtsentscheid für Kinder getrennter oder geschiedener Eltern

Wochenaufenthalter (Nebenwohnsitz)
  • Heimatausweis (Interimsausweis) der schweizerischen Hauptwohnsitzgemeinde
  • Mietvertrag
Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei der Abteilung Steuern, ob der Wochenaufenthaltsstatus toleriert wird.

 

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:


Zuzug von einer Aargauer Gemeinde

 

Zuzug von einem anderen Kanton

 

Zuzug vom Ausland


Online-Abmeldung (nicht möglich bei Zuzug vom Ausland)

 

Halten Sie bitte die hier aufgelisteten Unterlagen parat: