Abteilung Steuern

Postadresse Schulweg 3
5506 Mägenwil
   
Telefon 062 889 89 59
E-Mail Abteilung Steuern

 

 

Personal


/_SYS_file/Bilder/Verwaltung/Personal/DS.jpg Leiterin Steuern /
Stv. Leiterin Finanzen
Zuständig für den
Steuerbezug
Dijana Sadiku
E-Mail

/_SYS_file/Bilder/Verwaltung/Personal/M.F..jpg Stellvertreter Leiterin
Steuern
Marc Fritschi
E-Mail
 
/_SYS_file/Bilder/Verwaltung/Personal/NR.jpg Auszubildende
Kauffrau

3. Lehrjahr
Niruthiha Ragulan
E-Mail

/_SYS_file/Bilder/Verwaltung/Personal/NW.jpg Auszubildender
Kaufmann
1. Lehrjahr
Nils Weber
E-Mail



Aufgabenbereiche

Die Abteilung Steuern bereitet die Veranlagungen vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde der Gemeinde, das Steuerregister und die notwendigen Kontrollen.
Um die vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, muss das Personal der Abteilung Steuern über eine grosse Fachkompetenz in allen Bereichen des Steuerwesens verfügen. Das Führen der notwendigen Register und Kontrollen, deren Eingang registrieren und überwachen, die Steuererklärungen auf formelle Vollständigkeit und materielle Richtigkeit prüfen und fehlende Beweismittel einfordern. Im Weiteren obliegt ihm die Aufbewahrung der Steuerakten und die Protokollführungen über die Sitzungen der Steuerkommission.

Für Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen, diese ist für den Bezug der Steuern verantwortlich.

 

Digitales Taxieren - DIGITAX

Die Abteilung Steuern Mägenwil hat ab Steuerjahr 2011 das Verfahren „digitales Taxieren“ (Programm Digitax) eingeführt. Die Veranlagungs­tätigkeiten erfolgen ausschliesslich an den Bildschirmen. Alle Informationen befin­den sich elektronisch im System und werden beim Kantonalen Steueramt in Aarau archiviert. Alle Steuererklä­run­gen ab dem Jahr 2011 werden nach Eingang mit allen Belegen elektronisch eingelesen (gescannt).

Wir bitten - wenn immer möglich - keine Original-Belege/Rechnungen usw. für zum Abzug geltend gemachte Liegenschaftsunterhaltskosten, Schuldzinsen, Krank­eits­kosten, Zuwendungen usw., beizulegen. Die eingereichten Unterlagen/Belege zur Steuer­erklärung werden nicht mehr retourniert.

 

Informationen und Dienstleistungen