Neuregistrierung Hundehaltung

Gestützt auf Paragraph 7 des Hundegesetzes vom 1. Mai 2012 (HuG) sind alle Hunde im Alter ab drei Monaten bei der Gemeindekanzlei anzumelden und die Hundesteuer von Fr. 120.00/Jahr zu entrichten. Ersthundehalter/innen haben sich neu via Gemeindekanzlei in der AMICUS-Datenbank registrieren zu lassen.

 

Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzuweisen:

 


Bei Erstanmeldungen ist die Hundesteuer bei der Anmeldung in bar oder via EC-/Postcard zu entrichten.



Pflicht zur Aufnahme des Kots

Die Aufnahme des Kotes in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen ist obligatorisch. Bei Missachtung dieser Pflicht können Hundehaltende mit einer Ordnungsbusse von Fr. 100.00 belegt werden.



Leinenpflicht für Hunde

Bestimmt ist Ihnen als Hundehalterin oder Hundehalter schon aufgefallen, dass viele unserer Wild­tiere im Frühling und Sommer ihren Nachwuchs aufziehen. Insbesondere die Rehe bringen im Frühling ihre Kitze zur Welt, dies häufig in Wiesen in unmittelbarer Nähe des Waldes oder im Wald selber.

Vom 1. April bis 31. Juli gilt daher für Hunde eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand und damit auch auf allen Waldstrassen oder Waldwegen. Wir bitten die Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund in dieser Zeit zum Wohle und Schutz der Jungtiere an der Leine zu führen.

 

Ein Dankeschön gehört an dieser Stelle allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, welche Ihre Hunde vorbildlich halten und die mit der Hundehaltung verbundenen Pflichten wahrnehmen!



Neue Hundedatenbank AMICUS

Seit dem 1. Januar 2016 ersetzt eine neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die bisherige ANIS-Datenbank. Die bestehenden Daten, die in ANIS hinterlegt waren, wurden automatisch in die neue Datenbank übertragen. Sie können sich unter www.amicus.ch weiterhin mit Ihrem Login von ANIS einloggen.

 

Neu sind die Gemeinden für die Erfassung und Verwaltung der Tierhalterdaten zuständig. D.h. Die Adressdaten der Hundehalter/innen können künftig ausschliesslich von den Gemeinden mutiert werden. Bei einem Wegzug oder einer Änderung Ihrer Personendaten informieren Sie bitte die Gemeindekanzlei, damit die Änderung bei AMICUS vorgenommen werden kann.

 

Ersthundehalter/innen müssen sich neu vor oder kurz nach Anschaffung ihres ersten Hundes auf der Gemeindekanzlei als Hundehalter registrieren lassen. Sobald die Daten in AMICUS erfasst sind, wird eine Personen-ID generiert. Diese und das Zugangspasswort werden dem/der Hundehalter/in direkt zugestellt. Anschliessend muss der Hund beim Tierarzt gechipt und registriert werden. Nehmen Sie dazu unbedingt Ihre Personen-ID mit.

Die Sachkundenachweise können durch die Gemeinden in der AMICUS-Datenbank eingetragen werden. Es besteht jedoch keine Pflicht zur Eintragung.

 

Bei der Abgabe oder Übernahme eines Hundes sind die Hundehalter/innen verpflichtet, den Halterwechsel in der AMICUS-Datenbank selbständig vorzunehmen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die AMICUS-Helpdesk, Tel. 0848 777 100 oder E-Mail: info@amicus.ch.

 

Als Hundehalter/in können Sie unter www.amicus.ch weiterhin Ihre Telefonnummer und die
E-Mail-Adresse ändern, sowie das Todesdatum des Hundes eintragen
und haben Zugriff auf Ihre Daten.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindekanzlei (062 889 89 39) gerne zur Verfügung.